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   KG, 18.05.1984 - 1 W 600/83   

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https://dejure.org/1984,2133
KG, 18.05.1984 - 1 W 600/83 (https://dejure.org/1984,2133)
KG, Entscheidung vom 18.05.1984 - 1 W 600/83 (https://dejure.org/1984,2133)
KG, Entscheidung vom 18. Mai 1984 - 1 W 600/83 (https://dejure.org/1984,2133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistung; Krankenkasse; Pfändungsschutz; Tod; Ausstehend

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 971
  • Rpfleger 1985, 73
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 68/06

    Pfändbarkeit von Ansprüchen des Schuldners gegen einen privaten

    Die Auszahlung der Versicherungsleistung ist gemäß § 6 Abs. 1 MBKK (Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung) lediglich davon abhängig, dass die geforderten Nachweise erbracht sind (vgl. KG, Rpfleger 1985, 73).

    Zu den Bezügen aus einer Krankenkasse im Sinne des § 850 b Abs. 1 Nr. 4 ZPO gehören auch einmalige Ansprüche des Schuldners gegen einen privaten Krankenversicherungsträger, die auf Erstattung von Kosten für ärztliche Behandlungsmaßnahmen im Krankheitsfall gerichtet sind (h. M., vgl. KG, Rpfleger 1985, 73; LG Lübeck, Rpfleger 1993, 207; LG Hannover, Rpfleger 1995, 511; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 850 b, Rdn. 18; Stöber, Forderungspfändung, 14. Aufl., Rdn. 1019; Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Bd. I, 3. Aufl., § 850 b, Rdn. 16 m.w.N.).

  • BGH, 30.05.1988 - II ZR 373/87

    Pfändungsschuzt von Erstattungsleistungen von Krankenkassen

    Auf diese Frage, welche die herrschende und vom Berufungsgericht geteilte Ansicht zugunsten des Bezugsberechtigten entscheidet (vgl. u. a. KG Rpfleger 1985, 73 m.umfangr. Nachw.), kommt es hier aber nicht an, weil mit der Gutschrift auf dem Konto der Anspruch des Klägers gegen die KVB wegen Erfüllung untergegangen ist und mit ihm ein etwaiger Pfändungsschutz gemäß § 850 b Abs. 1 Nr. 4 ZPO.
  • LG Bonn, 01.06.2006 - 4 T 46/06

    Forderung gegen private Krankenversicherung auf Erstattung der Kosten einer

    Die Erstattung der Krankheitskosten dient der Unterstützung des Schuldners bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen einer Erkrankung (vgl. LG Lübeck, Rpfleger 1993, 207;, KG, Rpfleger 1985, 73).
  • LG Köln, 24.03.2004 - 23 O 167/03

    Anspruch auf Rückzahlung von Krankentagegeld nach Abzug der tariflich

    Unter Nr. 4 fallen unter anderem Ansprüche auf Krankengeld, Ersatz von Krankheitskosten sowie Leistungen aus privater Zusatzversicherung für privatärztliche Behandlungen und Wahlleistungen (vgl. KG, Rpfleger 1985, 73; Zöller- Stöber, 24. Auflage 2004, § 850 b Rn.9).
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